Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab: Januar 2024

Anbieter: Auto Pieroth Leasing OHG

Umsatzsteuer-ID: DE327845219

Adresse: In der Weide 5, 55411 Bingen, Deutschland

Kontakt: +49 6721 914415 | support@autopieroth-leasing.de

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Auto Pieroth Leasing OHG (im Folgenden „Leasinggeber") und dem Kunden (im Folgenden „Leasingnehmer") für alle Leasingverträge und damit verbundenen Leistungen.

Der Abschluss eines Leasingvertrags setzt die vorherige schriftliche Angebotserstellung sowie die Annahme durch den Kunden voraus. Die Geschäftsbeziehung unterliegt ausschließlich den hier festgelegten Bedingungen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern diese nicht schriftlich von der Auto Pieroth Leasing OHG bestätigt werden.

2. Vertragsgegenstand und Fahrzeugübernahme

Der Leasingnehmer mietet das im Leasingvertrag spezifizierte Fahrzeug für die vereinbarte Laufzeit. Das Fahrzeug bleibt Eigentum des Leasinggebers und wird als Sache in vertrauensvoller Obhut an den Leasingnehmer übergeben.

Der Leasingnehmer verpflichtet sich, das Fahrzeug in einem verkehrstauglichen Zustand zu erhalten und sämtliche Inspektionen, Wartungen und Reparaturen gemäß Herstellerangaben durchzuführen. Verschleißteile wie Reifen, Bremsen und Scheibenwischer unterliegen der Regelversorgung durch den Leasingnehmer.

3. Leasingraten und Zahlungsbedingungen

Die vereinbarten Leasingraten sind monatlich im Voraus fällig. Zahlungen erfolgen per Überweisung auf das im Vertrag angegebene Bankkonto. Eine abweichende Zahlungsvereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung.

Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen behält sich die Auto Pieroth Leasing OHG das Recht vor, Mahngebühren in Höhe von 10 EUR pro Mahnung zuzüglich Verzugszinsen von 8% p.a. zu berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

Sollte der Leasingnehmer mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug geraten, ist die Auto Pieroth Leasing OHG berechtigt, den Leasingvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und das Fahrzeug zurückzufordern.

4. Versicherung und Haftung

Der Leasingnehmer verpflichtet sich, das Fahrzeug während der gesamten Laufzeit vollständig zu versichern. Dabei muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen (Mindestens 100 Mio. EUR Personenschaden) bestehen.

Eine Kaskoversicherung (Teilkasko oder Vollkasko) ist Vertragsbestandteil. Der Selbstbehalt darf 500 EUR nicht übersteigen. Die Versicherungspolicen müssen die Auto Pieroth Leasing OHG als Versicherungsnehmer nennen oder bei der Police ein entsprechender Vermerk angebracht sein.

Der Leasingnehmer trägt die volle Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die nicht durch Versicherungsleistungen gedeckt sind. Dies umfasst auch Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung, Unfallschäden mit Verschulden des Fahrers und Verschleißerscheinungen, die das normale Maß übersteigen.

Die Auto Pieroth Leasing OHG haftet nicht für Schäden oder Mängel, die aus der Benutzung des Fahrzeugs durch den Leasingnehmer resultieren, sofern diese nicht auf Mängel bei Übergabe zurückzuführen sind.

5. Fahrzeugnutzung und Gebrauchsbeschränkungen

Das Fahrzeug darf nur auf öffentlichen Straßen und in Übereinstimmung mit alle geltenden Verkehrsgesetzen genutzt werden. Folgende Nutzungsarten sind grundsätzlich untersagt:

  • Verwendung zu gewerblichen Zwecken (Taxi, Mietwagen, Kurierdienst), sofern nicht ausdrücklich vereinbart
  • Rennfahrten oder Teilnahme an Wettbewerben
  • Fahrbetrieb unter Drogen- oder Alkoholeinfluss
  • Offroad-Fahrten oder Fahrten auf unbefestigten Wegen
  • Überladung oder Beschaffenheit der Beladung, die Sicherheit gefährdet
  • Verpfändung oder Belastung des Fahrzeugs durch Dritte

Die jährliche Kilometerleistung ist im Leasingvertrag vereinbart. Überschreitungen werden mit 0,15 EUR pro Kilometer berechnet. Der Leasingnehmer verpflichtet sich, die Kilometerleistung durch das Fahrtenbuch oder den Tacho nachzuweisen.

6. Wartung, Inspektion und Reparaturen

Der Leasingnehmer ist für alle anfallenden Wartungs- und Inspektionsarbeiten verantwortlich. Diese sind gemäß Wartungsplan des Fahrzeugherstellers durchzuführen. Reparaturkosten trägt der Leasingnehmer, sofern diese nicht durch Versicherung gedeckt sind.

Wartungen und Reparaturen dürfen nur in Vertragswerkstätten des Herstellers oder von von der Auto Pieroth Leasing OHG genehmigten Werkstätten durchgeführt werden. Alle Arbeiten müssen dokumentiert und dem Leasinggeber zur Verfügung gestellt werden.

Verschleißteile wie Reifen, Bremsbeläge, Scheibenwischer und Filter sind kostenpflichtig durch den Leasingnehmer zu ersetzen, wenn diese das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben.

7. Schäden und Gewährleistung

Das Fahrzeug wird in verkehrsfähigem Zustand übergeben. Mängel müssen innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Auto Pieroth Leasing OHG schriftlich mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten verborgene Mängel als akzeptiert.

Die Auto Pieroth Leasing OHG haftet nicht für Schäden an Gebrauchsgütern und Verschleißteilen, da diese bereits beim Vertragsabschluss bekannt oder zu erwarten sind.

Bei Unfall oder unverschuldeten Beschädigungen ist die Versicherungsgesellschaft die primäre Ansprechpartner. Der Leasingnehmer muss die Schadensanzeige unverzüglich einreichen.

8. Rückgabe des Fahrzeugs

Das Fahrzeug ist am Ende der Vertragslaufzeit oder bei vorzeitiger Beendigung in saubererem und verkehrstauglichem Zustand zurückzugeben. Die Rückgabe erfolgt an dem im Vertrag angegebenen Ort oder einer von der Auto Pieroth Leasing OHG bestimmten Stelle.

Der Leasingnehmer trägt die Kosten für die Rückgabeabholung, sofern diese in der Vereinbarung nicht anders geregelt ist.

Bei der Rückgabe wird der Kilometerstand, Zustand des Fahrzeugs und vorhandene Schäden dokumentiert. Übermäßige Verschleißerscheinungen oder Beschädigungen werden fotografisch festgehalten und berechnet.

9. Nachlassgebühren und Selbstbeteiligung

Bei Rückgabe des Fahrzeugs wird eine professionelle Schadensinspektion durchgeführt. Folgende Gebühren sind zu zahlen:

  • Kratzer und Dellen unter 100 EUR: kostenfrei (normale Gebrauchsspuren)
  • Beschädigungen zwischen 100 EUR und 500 EUR: 50% Selbstbeteiligung des Leasingnehmers
  • Beschädigungen über 500 EUR: volle Haftung des Leasingnehmers
  • Reinigungskosten bei starker Verschmutzung: 50 EUR bis 200 EUR
  • Reparaturkosten für fehlende Gegenstände oder Zubehör: tatsächliche Kosten

10. Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Vertragslaufzeit ist im Leasingvertrag festgehalten und läuft automatisch ab. Eine Kündigung vor Vertragsende ist nicht möglich, sofern nicht ausdrücklich eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart wurde.

Der Leasinggeber kann den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn:

  • Der Leasingnehmer mit zwei Monatsraten in Verzug ist
  • Das Fahrzeug ohne Erlaubnis verpfändet oder belastet wird
  • Der Leasingnehmer das Fahrzeug unsachgemäß nutzt oder wartet
  • Der Versicherungsschutz erlischt
  • Der Leasingnehmer in Insolvenz geht

11. Datenschutz und Privatsphäre

Die Auto Pieroth Leasing OHG verarbeitet personenbezogene Daten des Leasingnehmers ausschließlich zur Durchführung des Leasingvertrags und zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen. Details zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Leasingnehmer willigt ein, dass sein Name, Adresse und Fahrzeugdetails an Versicherungsgesellschaften, Zulassungsbehörden und im Falle von Zahlungsausfällen an Inkassounternehmen weitergegeben werden.

GPS-Tracking oder elektronische Fahrzeugüberwachung erfolgt nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Leasingnehmers.

12. Haftungsbeschränkung

Die Auto Pieroth Leasing OHG haftet nicht für:

  • Indirekte Schäden, Gewinnausfälle oder Geschäftsunterbrechungen
  • Schäden durch Wetterereignisse, Naturkatastrophen oder höhere Gewalt
  • Schäden durch unsachgemäße Wartung oder Nutzung durch den Leasingnehmer
  • Datenverlust oder technische Ausfälle von Fahrzeugsystemen

Die Gesamthaftung der Auto Pieroth Leasing OHG ist auf die Höhe der Leasingrate begrenzt, höchstens jedoch auf 50.000 EUR pro Schadensfall.

13. Streitbeilegung und Gerichtsstand

Diese AGB unterliegen deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bingen am Rhein, sofern ein Gerichtsstand zulässig ist.

Beide Parteien erklären sich bereit, Streitigkeiten zunächst durch Verhandlung beizulegen. Bei Nichteinigung können Streitigkeiten vor dem Landgericht Mainz verhandelt werden.

Im Falle von Verbraucherschutzansprüchen steht dem Leasingnehmer das Recht zu, sich an die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle zu wenden.

14. Allgemeine Bestimmungen

Falls eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein sollte, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht.

Änderungen dieser AGB bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Eine Mitteilung von Änderungen erfolgt mindestens vier Wochen vor Geltungsbeginn.

Der Leasingnehmer darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne Zustimmung der Auto Pieroth Leasing OHG auf Dritte übertragen.

15. Kontakt und Beschwerdeverfahren

Für Fragen, Beschwerden oder Reklamationen kontaktieren Sie uns bitte:

Auto Pieroth Leasing OHG

In der Weide 5
55411 Bingen, Deutschland

Telefon: +49 6721 914415

E-Mail: support@autopieroth-leasing.de

Umsatzsteuer-ID: DE327845219

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab Januar 2024 und ersetzen alle vorherigen Fassungen. Die Auto Pieroth Leasing OHG behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern und anzupassen.

Disclaimer: Die Informationen auf dieser Website dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Finanzberatung dar. Auto Pieroth Leasing OHG ist nicht berechtigt, Finanzberatung zu erteilen. Bitte wenden Sie sich an einen qualifizierten Finanzberater.
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